Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Pension verpflichtet sich, ihr Tier im vollen Umfang zu pflegen und zu versorgen, sowie bei Verletzungen den Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten muss jedoch der Besitzer selbst tragen, es sei denn, es ist der Pension eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Tier in eine Einzelhaltung geben aber im Freilauf die Rudelhaltung nicht ausgeschlossen ist. So kann es schon einmal vorkommen, dass es kleine Auseinandersetzungen gibt, die jedoch meist harmlos ausgehen. Sollte dies jedoch vorkommen, übernimmt die Pension keine Haftung.
  2. Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht gehaftet.
  3. Der Tiereigentümer verpflichtet sich, alle angegebenen Unarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut, hohe Aggressivität oder Krankheiten zu informieren. Der Eigentümer haftet für durch sein Tier verursachte Schäden.
  4. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es einmal passieren, dass ein Tier entweicht. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadensersatz Anspruch.
  5. Das Tier soll gesund sein und die gesetzlich vorgeschriebene Impfung haben. Der Impfausweis ist vorzulegen und verbleibt für die Zeit der Unterbringung in der Pension. Für kranke, alte oder verletzte Tiere gelten die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder besonders getroffene Vereinbarungen. Für Krankheiten die nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, wird nicht gehaftet.
  6. Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen. In dem durch Krankheit verursachtem Notfall wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Die Kosten werden dem Tierhalter berechnet.
  7. Der Pensionspreis ist bei Abgabe in bar zu entrichten.
  8. Bei Verlängerung des Vertrages ist darauf zu achten, dass dies rechtzeitig, d. h. mindestens 5 Tage vor Ablauf der vereinbarten Pensionszeit erfolgt. Die Nachzahlung muss dann bei Abholung des Tieres geschehen. Meldet sich der Eigentümer nach Ablauf der Pensionszeit nicht, bleibt das Tier noch 7 Tage in der Pension, danach verliert der Tiereigentümer jegliche Eigentumsrechte an dem Tier und tritt diese an die Pension ab. Der Eigentümer muss für die entstandenen Kosten aufkommen, bis die Pension ein neues zu Hause gefunden hat. Die Pensionskosten betragen dann 30,00 € pro Tag und Tier.
  9. Wenn der gebuchte Zeitraum sich verkürzt, ist dies sofort zu melden. Erfolgt die Meldung später als 7 Tage vor Abgabe des Hundes, wird der ungekürzte Zeitraum berechnet.
  10. Eine Anmeldung ist verbindlich, stornieren Sie diese sind 20 % des Gesamtbetrages zu entrichten.
  11. Holen Sie ihren Hund vor Ablauf des Buchungszeitraumes ab, ist dennoch der gesamt gebuchte Zeitraum zu bezahlen. Eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung erfolgt nicht.
  12. Bei Abgabe des Tieres nicht vergessen: Halsband, Leine, Impfausweis, Medikamente, Futter, Ihren Ausweis, Pensionsgebühr (Bargeld), evtl. Decke, Spielsachen usw.
  13. Die Pension räumt sich ein ggf eine Kaution zu verlangen.